Dienstleistungen

Privatgutachten

Privatgutachten dienen zur Beurteilung von Mängeln oder Schäden an EDV-/IT-Anlagen, -Geräten oder damit verbundenen Dienstleistungen (z.B. bei Errichtung oder Betrieb). Ein Privatgutachten kann auch die Wertermittlung einer Anlage oder eines Gerätes zum Inhalt haben. Privatgutachten können zur außergerichtlichen Klärung von Sachfragen dienen oder zur Tatsachenfeststellung im Rahmen der Vorbereitung einer gerichtlichen Auseinandersetzung verwendet werden.

Die folgenden Typen von Gutachten sind möglich:

  • Schadensfeststellung, Mängelfeststellung, Zustands-/Beweissicherung
  • Schätzungen oder Wertermittlungen
  • Interpretation von Vertragsinhalten oder Pflichtenheften

Durch die Beauftragung eines Privatgutachtens erhalten Sie eine Bewertung von Sachfragen in höchster Qualität. Die öffentliche Bestellung eines Sachverständigen (SV) steht dabei für seine außerordentliche Fachkenntnis, der auch die deutsche Justiz vertraut. Der SV ist bei der Erstattung eines Gutachtens jederzeit unabhängig, unparteiisch, weisungsfrei, gewissenhaft und unterliegt einer Verschwiegenheitspflicht.

Die Beauftragung eines SV erfolgt mittels eines schriftlichen Vertrages. Die Kosten für die Erstattung eines Gutachtens berechnen sich aus festgelegten Stundensätzen, die in gewissen Grenzen variabel sind. Sie werden durch den Gesamtwert eines zu begutachtenden Objekts bestimmt. In besonderen Fällen ist die Vereinbarung eines Pauschalhonorars möglich.

Schiedsgutachten

Diese Form eines Gutachtens sollte beauftragt werden, um eine gerichtliche Auseinandersetzung mit allen dabei entstehenden Nachteilen zu vermeiden. Die beiden Schiedsparteien verpflichten sich dabei, das Schiedsgutachten als verbindlich zu akzeptieren. Der SV ersetzt dabei nicht den Richter, sondern klärt die Sachfragen und legt fest, ob Mängel vorliegen und wie diese ggf. zu beheben sind. Er legt außerdem fest, welche Anteile die Schiedsparteien an seiner Entlohnung zu tragen haben. Auf diese Weise kann ein Streitfall mit geringen Kosten und in sehr kurzer Zeit ohne ein Zivilrechtsverfahren verbindlich geklärt werden.

Gerichtsgutachten

Diese Gutachten können nur durch Gerichte oder Staatsanwaltschaften beauftragt werden. Sie dienen zur Klärung von Sachfragen oder zur Ermittlung von Beweisen in Gerichtsverfahren. Die Auftragsvergabe erfolgt dabei vorzugsweise an öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige.